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Kritik & Empfehlungen zur Energiewende

Bundesrechnungshof Bericht Titelbild

Alarmierende Erkenntnisse zur Energiewende

Der Bundesrechnungshof bewertet den Fortschritt zentraler Maßnahmen der Energiewende. Sein Bericht vom 28.08.2024 dient als Grundlage für parlamentarische Beratungen zum Bundeshaushalt Deutschlands 2025. Der Bericht ist hier als Download verfügbar. Die deutlichen Aussagen des Bundesrechnungshofes sind aufschlussreich und legen schonungslos bestehende Mängel offen.

Was ist der Bundesrechnungshof?

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde in Deutschland und unterliegt als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle ausschließlich dem Gesetz. Seine Stellung, die richterliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder sowie seine zentralen Aufgaben sind in Art. 114 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes festgeschrieben. Auf seiner Webseite beschreibt der Bundesrechnungshof seine Aufgaben wie folgt:

"Wir prüfen die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Mit anderen Worten: Wir schauen genau hin, was mit den Steuergeldern passiert, machen Probleme transparent und sprechen Empfehlungen aus."

Kritik an Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt

Der Bundesrechnungshof rügt zur Kraftwerksstrategie die Inhalte, mahnt die öffentliche Konsulation an und äußert Zweifel an der Umsetzbarkeit bis 2030. Hier der Wortlaut:

Die Stromerzeugung aus EE ist volatil und hängt vom Wetter und der Tageszeit ab. Sie muss durch den Zubau steuerbarer Leistung in Form von Backup-Kraftwerken abgesichert werden. Anfang Februar 2024 vereinbarte die Bundesregierung Eckpunkte zu einer Kraftwerksstrategie. Sie soll auf der Grundlage eines neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes umgesetzt werden. Am 6. Juli 2024 teilte das BMWK mit, im Vorgriff auf einen Kapazitätsmechanismus würden insgesamt 12,5 GW Kraftwerkskapazität in zwei „Säulen“ ausgeschrieben: In der ersten Säule mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Kraftwerksparks sollen zeitnah 7 GW H2-ready Kraftwerke ausgeschrieben werden. In einer zweiten Säule zur Absicherung der Versorgungssicherheit angesichts des geplanten Kohleausstiegs sollen perspektivisch 5 GW Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Details zum Ausschreibungsdesign, zum konkreten Zeitplan sowie zu den Kosten sind weiterhin offen. Offen ist auch, wie die nun auszuschreibenden Kraftwerkskapazitäten in den vorgesehenen Kapazitätsmarkt überführt werden können. Mit dieser zweiten Säule räumt die Bundesregierung erstmals ein, dass der Umbau des Energiesystems Risiken für die Versorgungssicherheit birgt. Die öffentlichen Konsultationen zu den zwei Säulen der Kraftwerksstrategie, das Gesetzgebungsverfahren für das neue Kraftwerkssicherheitsgesetz sowie die Beihilfegenehmigung durch die EU-Kommission stehen noch aus.
...
Der Bundesrechnungshof hat aufgrund der Vielzahl der noch ungeklärten Punkte bei der Umsetzung von Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus weiterhin Zweifel an einer möglichen Inbetriebnahme ausreichend neuer Backup-Kraftwerke bis zum Jahr 2030."

Zweifel an zeitgerechtem Netzausbau

Das BMWK hat sich aufgrund früherer Rügen des Bundesrechnungshofes zum Netzbau wie folgt gerechtfertigt:

"Nach Veröffentlichung des Sonderberichts des Bundesrechnungshofes betonte das BMWK Ende April 2024, dass im Jahr 2023 viermal so viele Trassenkilometer genehmigt worden seien wie im Jahr 2021. Die Anzahl der in Bau gegangenen Trassenkilometer habe sich im selben Zeitraum verdoppelt. Im Jahr 2024 erwarte das BMWK hier ca. 1.500 km."

Das kontert der deutsche Bundesrechnungshof wie folgt aus:

"Dem gegenüber steht ein Rückgang der tatsächlich neu fertiggestellten Leitungskilometer von 525 km im Jahr 2022 auf 363 km im Jahr 2023. Mehr Genehmigungen gewährleisten noch nicht den zügigen Baubeginn und die planmäßige Fertigstellung von Trassen. Mehr und schneller zu bauen, birgt zudem neue Herausforderungen, beispielsweise Materialengpässe."

Und formuliert als Fazit:

"Für die neuen landseitigen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Vorhaben gilt ein Vorrang der Erdverkabelung vor Freileitungen. Planung und Bau der Leitungen werden dadurch komplexer, aufwändiger und teurer. Erfahrungswerte mit dem Bau solcher Leitungen gibt es derzeit noch keine in Deutschland. Der Bundesrechnungshof hat weiterhin Zweifel an der zeitgerechten Erreichung der ambitionierten Netzausbauziele."

"CO2-preisbasierte Energiepreisreform" für Bezahlbarkeit von Strom

Der Bundesrechnungshof hatte schon während der Energiekrise darauf hingewiesen, dass die Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Frage steht und der Anteil der von Energiearmut betroffenen Haushalte angestiegen sei. Diese hohen Preise bergen Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung. Dazu verweist er auf den Monitoringbericht der Expertenkommission zum Energiewende Monitoring (Juni 2024), worin Maßnahmen zur Strompreissenkung, wie die Streichung der EEG-Umlage, begrüßt werden, zugleich  „eine CO2 – preisbasierte Energiepreisreform“ empfohlen wird. Sie soll als ein zentrales Instrument dazu dienen, die langfristigen Energiewende- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Netzentgeltgelte werden "erheblich" steigen

Der Bundesrechnungshof spricht das aus, was die Bundesregierung bisher nicht klar formuliert:

"Die Netzentgelte gehören zu den staatlich geregelten Strompreisbestandteilen. Sie dürften künftig erheblich steigen. Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass mehr als 460 Mrd. Euro in den Netzausbau im Zeitraum 2024 bis 2045 investiert werden müssen. Davon entfielen gemäß vorläufigen Schätzungen der BNetzA gut 150 Mrd. Euro auf den Ausbau der Verteilnetze."

Er rügt, dass die Bundesregierung trotz Anfrage die von den Netzbetreibern gemeldeten Netzausbaukosten noch nicht bestätigt hat:

"Bis zum 30. April 2024 mussten die Verteilnetzbetreiber ihre Netzausbaupläne mit den notwendigen Vorhaben zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorlegen. Presseberichten von Mitte Mai 2024 zufolge schätzten die Verteilnetzbetreiber die Kosten auf dieser Basis auf über 200 Mrd. Euro. Der Bitte des Bundesrechnungshofes um Bestätigung dieser Zahlen hat das BMWK nicht entsprochen."

Zudem fehlt bisher das vom BMWK angekündigte Amotisationskonzept:

"Ende April 2024 gab das BMWK bekannt, dass es intensiv an dem Modell eines Amortisationskontos zur Finanzierung des Netzausbaus arbeite, um die Kosten gleichmäßiger auf aktuelle und zukünftige Nutzer zu verteilen. Einzelheiten dazu sind bisher nicht bekannt."

Danach fällt die Bewertung von entscheidenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Energiewende ziemlich mies aus. Vergib gern selbst eine Schulnote.

👉 Alarmierende Erkenntnisse zur Energiewende vom Bundesrechnungshof ⚠️ Der jüngste Bericht des deutschen Bundesrechnungshofs zur Energiewende offenbart erneut kritische Defizite:
Kommentar Der Redaktion

Dezentral vs. Zentral

Wir brauchen Energie am Ort des Verbrauches

Ausbau und Renovierung des Stromnetzes ist organisatorisch ein Kraftakt, denn das Stromnetz ist derzeit unsere einzige Archillessehne der Versorgung mit Elektrizität. Die Darstellung des Bundesrechnungshofes liest sich, als hänge diese zunehmend an einem seidenen Faden. Entlastung könnte mehr dezentrale Energierzeugung bringen, allerdings nur, wenn sie steuerbar und grundlastfähig ist.

Das Stromnetz ist zweifellos das Rückgrat unserer modernen Gesellschaft. Es gewährleistet die Energieversorgung für Millionen von Menschen und Unternehmen. Daher ist eine umfassende Modernisierung des Stromnetzes unerlässlich. Der Aus- und Umbau wird zusätzlich durch die wachsende dezentrale Einspeisung von erneuerbaren Energien notwendig, da das bestehende Netz für solche Anforderungen nicht konzipiert wurde. So wird beispielsweise im Norden Deutschlands eine erhebliche Menge Windenergie erzeugt, die über weite Strecken zu den Verbrauchszentren transportiert werden muss. Ähnliches gilt für die zahlreichen kleinen und mittleren Einspeisepunkte aus Photovoltaikanlagen in Regionen ohne ausreichende Leitungskapazitäten für den Abtransport. Diese Technologien stellen somit auch eine zusätzliche Belastung für das Stromnetz dar.

Unserer Ansicht sind somit grundlastfähige steuerbare erneuerbare Energiequellen eine wichtige Säule für nachhaltige Versorgung mit Strom. Eine dieser Technologien ist die Neutrinovoltaik®. Denn darüber kann im Gegensatz zu witterungsabhängigen Technologien unabhängig von Wind, Sonne und Tageszeit immerwähend Energie dort erzeugt werden, wo sie verbraucht wird. Es liegt auf der Hand, das sich daraus viele Vorteile ableiten lassen. Wir begleiten dieses Thema seit geraumer Zeit intensiv und freuen uns darauf, als Dienstleister der Neutrino® Energy Gruppe aus Deutschland alsbald möglich mit Endverbrauchern in Österreich einen Feldtest mit Einheiten um 5 kW pro Stunde zu starten. Wir sind überzeugt, der Erstkontakt der Neutrinovoltaik® mit realen Bedingungen im Inselbetrieb hat das Potential, die Energiewende maßgeblich mitzugestalten.

Neutrinovoltaik® ist in der Lage, unsichtbare Strahlungsarten sowie die Energie aus der Bewegung von Neutrinos kontinuierlich in nutzbaren Strom umzuwandeln. Diese Technologie basiert vor allem auf den besonderen Eigenschaften von Graphen, einer eindimensionalen Form von Graphit, wie man sie beispielsweise aus Bleistiften kennt. Weitere Informationen und zahlreiche Beiträge zu diesem Thema finden Sie auf unserer Infoseite.

Play Video about Neutrino® Power Cube

Wir betrachten den Ausbau dezentraler Energieversorgung als eine der wichtigsten Maßnahmen, um die drohende Gefahr eines Kollapses des zentralen Stromnetzes abzuwenden. Der Aufwand für die Netzregulierung steigt kontinuierlich und treibt gleichzeitig die Energiepreise in die Höhe.

Die lokale Energieerzeugung am Verbrauchsort bietet neben vielen anderen Vorteilen vor allem eine Entlastung und trägt so zur Stabilisierung der zentralen Strukturen bei. Auf globaler Ebene stellt die dezentrale Energieproduktion sogar eine Schlüsselantwort auf zahlreiche zukünftige Herausforderungen dar.


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