Der Multiparadigmenwechsel wird erkennbar – Teil VII: Die Buchgeldschöpfung und ihre Folgen
Im letzten Newsletter haben wir uns, nach einer kurzen Einführung in die Buchhaltungstechnik und den Aufbau einer Bilanz, mit der „Kreditgeldschöpfung aus Luft“, jenem Buchungssatz, mit dem Geschäftsbanken bei der Kreditvergabe die Gutschrift des Kreditnehmers – aber auch bei jedem Kauf durch eine Bank die Gutschrift für den Verkäufer – erschaffen, beschäftigt.
Buchungstechnisch handelt es sich dabei um eine Bilanzverlängerung gegen Fremdkapital, die Buchung eines Schuldners, denn ein Gläubiger muss einen Aktivtausch verbuchen, denn er gibt ja geldwertes Vermögen hin und erhält dafür eine Forderung. Wir erkannten, dass diese Eigenverbindlichkeit („Sichteinlage“), durch die heute das Buchgeld in der Bankbilanz dargestellt wird, dazu führt, dass die Kreditvergabe rechtlich nur ein Schuldscheintausch, keinesfalls jedoch ein Darlehen sein kann. Beim Darlehen muss der Gläubiger „Vermögen“ hingeben, was sich in der Bilanz nur als Aktivtausch konkretisieren kann. Eine Bilanzverlängerung gegen Fremdkapital ist eine Schuldnerbuchung und führt dazu, dass einander rechtlich zwei Schuldner gegenüberstehen, die ihre Schuldscheine (der Kreditvertrag des Kreditnehmers gegen das Buchgeld der Geschäftsbank, das schließlich die Forderung des Bankkunden auf Bargeld darstellt) tauschen. Da nach dem Tausch zweier betraglich gleichwerter Vermögensgegenstände kein Partner dem anderen mehr etwas schuldet, ist daher weder eine „Tilgung“ noch auch eine „Verzinsung“ vorstellbar! Die, dem Bilanzbild der „kreditvergebenden Geschäftsbank“ entsprechende, rechtliche Würdigung des „Bankkredits“ als Schuldscheintausch anstatt als Darlehen ist eine Herausforderung, der sich die internationale Justiz erst noch stellen wird müssen, sie könnte sich letztlich sogar als „demokratische Nagelprobe des gesamten Rechtssystems“ erweisen.
Der beliebte Satz der Banker („Wir verleihen nur das Geld der Sparer!“) wird daher endgültig als Märchen entlarvt und sollte von diesen auch nicht mehr zur Darstellung ihres Geschäftsmodells verwendet werden, da es empirisch widerlegt und dies auch immer öfter in den Medien verbreitet wird (siehe etwa die Informationen der Vollgeldinitiative in der Schweiz, der ARD oder sogar des Mainstreamblattes „Standard.at“. Selbst achtjährige Kinder wissen darüber heute schon Bescheid und können den Ablauf auch korrekt erklären. Auch Querdenker unter den Buchautoren, wie z.B. Horst Seiffert, nehmen sich des Themas sehr tiefgreifend an. An den Orten der höheren Bildung hingegen wird zwar vieles „gefordert“, der konkrete Dialog bzw. auch bloß die korrekte Information der Studierenden aber weiterhin verweigert. Die kognitive Dissonanz obsiegt dort offensichtlich auf allen Ebenen.
Mögliche und tatsächliche Folgen der Schuldgeldschöpfung durch Privatunternehmen
Wie ist es aber möglich, dass Banken einerseits (innerhalb gewisser Eigenkapitalgrenzen, die sie aber oftmals auch wieder selbst „gestalten“ können) beliebig „Giraldgeld schöpfen“, dann aber wegen „Überschuldung“ vom Staat (genauer von den Steuerzahlern) „gerettet“ werden müssen? Dies liegt eben daran, dass Banken wohl die einzigen Unternehmen darstellen, die zum „Bezahlen“ einer Rechnung kein „Geld“ (i.S. eines gesetzlichen Zahlungsmittels, also Geldscheine oder Münzen) benötigen, sondern dazu ganz einfach selbst Schuldscheine ausstellen (per Buchung auf die Sichteinlagen ihrer Kunden, die für die Bank ja eine Verbindlichkeit darstellen). In diesem kurzen Ausschnitt aus einem Wirtschaftsjournal wird das schön ersichtlich.
Achten Sie hier, bitte, auf die Aussage des Journalisten an der Position 2:25:
… können auch wir den Wertzuwachs als Gewinn buchen, ohne etwas verkauft zu haben. Und vom Gewinn können wir natürlich Dividende ausschütten – an die Eigentümer!“
Die dargestellte Analogie Modeboutique / Bank scheitert – für Studierende der Betriebswirtschaftslehre schon im Eingangssemester klar erkennbar! – an folgendem Zusammenhang: ein Buchgewinn aus der Aufwertung von Waren ist natürlich unbar, während die Gewinnentnahme bzw. -ausschüttung in bar erfolgen muss! Dies gilt aber nur für die Modeboutique (bzw. auch alle anderen realwirtschaftlichen Unternehmen), nicht hingegen für die Banken! Nur die Bank kann „Gewinne ausschütten“, die gar nicht als Geld realisiert wurden, sondern nur „gebucht“ – denn die Bank schöpft sich „ihr Geld“ ja durch die Buchung in die Sichteinlagen!
Abb. 01: Nur Banken können Gewinne ausschütten ohne Umsätze zu erzielen – sie erzeugen sich das (Giral-)Geld dafür einfach selbst per Buchungszeile! Bildquelle: Youtube
Ob dieser Umstand (Geschäftsbanken sind die einzigen Unternehmen, die mit ihren eigenen Schuldscheinen bezahlen können, alle anderen Unternehmen müssen, um zu „bezahlen“ genau diese Schuldscheine der Banken von diesen Banken „leihen“) gegen das verfassungsmäßige Gleichheitsgebot verstößt? Dies zu untersuchen wäre wohl die nächste Herausforderung unserer demokratischen Rechtsordnungen. Darüber hinaus wird in dem obigen Video dargestellt, wie „in einer Nacht- und Nebelaktion für Banken das Bilanzrecht geändert wurde“ (Zitat Prof. Küting). Was ist da, im Oktober 2008, geschehen? Im September 2008 brach die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers zusammen und wurde, zum Unterschied vom Versicherungsunternehmen AIG, das mit 40 Mrd. $ Steuergeldern unterstützt wurde, nicht gerettet. Die Folge war eine globale Schockwelle. Politiker und Regulatoren wurden in den Glauben versetzt, das globale Finanzsystem wäre (durch den Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers) „in Gefahr“. Durch diese Argumentation konnte auch das IASB (International Accounting Standards Board) in London beeinflusst werden, eine spezielle Bilanzierungsregel nur für Banken zu erlassen.
Das IASB in London ist ein privater Verein, der exklusiv die weltweit für börsennotierte Unternehmen gültigen Bilanzierungsregeln (IFRS, International Financial Reporting Standards) im Auftrag der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erlässt und von diesen dafür bezahlt wird. Bei diesen Bilanzierungsregeln handelt es sich daher um ein globales Monopol eines privaten Vereins, der z.B. der EU seine Regeln übermittelt und diese schreibt sie dann den EU-Mitgliedsstaaten vor, ohne dass deren Parlamente überhaupt ein Einspruchsrecht dagegen hätten.
Abb. 02: Bilanzrechtsreform exklusiv für Banken im Rahmen einer „Nacht- und Nebelaktion“ (Prof. Küting)
Bildquelle: Youtube
Doch damit nicht genug. In den einzelnen Ländern wurden sodann von den Rechtsanwälten der Banker (in Deutschland etwa Freshfields Bruckhaus Deringer) Gesetze geschrieben (in Deutschland das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, FMStG), die dafür sorgten, dass große Teile der Steuereinnahmen (in Deutschland das Doppelte des jährlichen Staatshaushaltes!) ohne parlamentarische Kontrolle und ohne Transparenz an die „notleidenden Banken“ verteilt wurden (siehe auch). Das Parlament (der Bundestag) wurde damit seiner wesentlichen Rechte beraubt.
Abb. 03: Bankenrettung mit Steuergeld unter Bruch des Grundgesetzes (Prof. Wieland) Quellenlink: Youtube
Höchst erstaunlich, dass sich nicht nur die Geldschöpfung sondern auch die Grundlagen der Gewaltentrennung noch nicht bis in die Kreise der Parlamentarier herumgesprochen hat! Am Ende dieses Berichts hören wir eine spannende Aussage: „In den USA jedenfalls verlangt das Parlament Rechenschaft über die Steuermilliarden für die Finanzwelt. Warum eigentlich nicht in Deutschland?“.
Abb. 04: Alan Grayson (links) (Bildquellen: Wikipedia)
und Donald Kohn (rechts) (Bildquelle: Wikipedia)
Dabei sollten wir, inzwischen geschult in den Geldschöpfungspraktiken der Banken, auf folgende Details achten – die, nebenbei bemerkt, auch den Unterhaltungswert dieses Videos stark erhöhen: Donald Kohn hat (als Schuldgeld schöpfender Banker) regelmäßig Probleme „money lent“ (verliehenes Geld, das wieder zurückgezahlt werden sollte) und „money spent“ (ausgegebenes Geld, also Geld, das als Aufwand „verloren“ ist) auseinander zu halten. Dieses Problem ergibt sich einfach deshalb, weil sowohl „money lent“ (wie z.B. Kredite) als auch „money spent“ (wie z.B. Geld, das von der Bank für den Kauf von Immobilien „bezahlt“ wurde) durch denselben Buchungssatz geschöpft wird: Aktivum (Forderung bzw. Immobilie) an Sichteinlage (Verbindlichkeit). Auch die konkreten Banken, welche in den Genuss der Steuergelder kamen, werden von Kohn (völlig analog zum SOFIN in Deutschland!) nicht genannt. Stattdessen weist er darauf hin, dass die FED die „Kategorien der empfangenden Institutionen“ publiziert, nicht hingegen die Namen der Empfänger selbst. Offensichtlich besteht die Rechenschaftslegung in den USA also darin, dass ein Hearing stattfinden kann, in dem dann allerdings nichts gesagt wird!
Warum dies so ist, wird aus dem Dialog ebenfalls klar. Auf die Frage, ob über die Verwendung der Steuermittel nicht Kongress bzw. Repräsentantenhaus entscheiden sollte und nicht die FED, antwortet Donald Kohn, indem er sich auf den Federal Reserve-Act aus 1913 bezieht. Diese „politische Unabhängigkeit in der Geldpolitik“ eines privaten Unternehmens, das somit nach Gutdünken über die Wirtschaftspolitik eines gesamten Landes entscheiden kann, wurde von Kritikern sowohl für die Wirtschaftskrise 1929 als auch für jene von 2008 verantwortlich gemacht. Ein interessanter Dialog zwischen Grayson und Kohn entwickelt sich auch über die Frage der bilanziellen Bewertung der Wertpapiere, die von der FED aus Steuermitteln angekauft wurden. Grayson fragt, wieviele dieser Papiere werthaltig seien und wie hoch die sich bei den anderen ergebenden Abschreibungen wären: „Were these assets marked to market?“. Damit wird die Bewertung (zu „Marktwerten“, also zu aktuellen Preisen) hinterfragt. Kohn antwortet ausweichend mit: „Some of them were, some not, some were loans.“ Damit deutet er an, dass die FED ihre Kreditrisiken („loans“) entweder nicht bewerten kann oder will bzw. könnte er sich damit auch auf jenen Bilanztrick beziehen, den die Banker durch den vorsätzlichen Untergang der Investmentbank Lehman Brothers erpresserisch von den Regulatoren des IASB im Oktober 2008 bewirkt haben.
Der Abgeordnete Alan Grayson befragte auch eine Vertreterin des US GAO (General Accounting Office, das amerikanische Gegenstück zu unserem Bundesrechnungshof), Inspector General Elizabeth Coleman, zu einer „Prüfung“ der FED, welche diese angeblich vorgenommen hatte (siehe). Gleich zu Beginn fragt er, ob die Aktivitäten der FED untersucht wurden, die zu der Entscheidung führten die Investmentbank Lehman Brothers nicht zu retten sondern bankrott gehen zu lassen, denn dieser Crash war ausschlaggebend für die „Schockwelle“, von der in der Folge das globale Finanzsystem erfasst wurde und damit ein wesentlicher Auslöser der „Finanzkrise“ des Jahres 2008. Die Prüferin antwortet, dass sie „in diesem Speziellen Bereich“ keinerlei Nachforschungen angestellt hatte. Danach fragt sie Grayson, ob sie die in den letzten 8 Monaten erfolgte „Bilanzverlängerung“ der FED um mehr als 1 (engl. Trillion, somit dt.) Billion Dollar untersucht habe. Wie wir ja inzwischen wissen, wird durch eine solche Buchung „Geld geschöpft“, d.h. es wurde die Geldmenge ausgeweitet. Darauf antwortet die Prüferin zunächst sehr ausweichend, indem sie den Prüfungsvorgang als „Review“ (Durchsicht) bezeichnet und darzulegen versucht, dass es sich ja in Wahrheit nicht wirklich um eine „Prüfung“ handelte. Nachdem sie dann aber eingesteht, dass sie auch diesen Aspekt nicht geprüft hat, wird sie gefragt, ob sie wisse, wer diese Gelder erhalten habe. Auch diese Frage muss sie verneinen, sie habe „diesen speziellen Bereich“ nicht geprüft! Nun möchte Grayson noch wissen, ob sie jene außerbilanziellen Wertpapiergeschäfte (off balance sheet transactions) der FED geprüft habe, die gemäß einem Bloomberg-Bericht einen betraglichen Umfang von 9 (engl. Trillion, somit dt.) Billionen Dollar erreichte. Durch solche Transaktionen werden insbesondere vermögenden Einzelpersonen oder Firmen wertlose Papiere abgekauft und durch (frisch geschöpfte) Dollar ersetzt. Auch diese Frage muss die „Prüferin“ verneinen und sie „rechtfertigt“ sich damit, dass sie dazu keine gesetzliche Befugnis habe. Daraufhin stellt Grayson die entscheidende letzte Frage: „Falls Sie nicht für diese Untersuchungen verantwortlich sind, wer ist es dann?“. Nachdem er diese Frage mehrmals wiederholt und die Prüferin ihm eine Antwort schuldig bleibt, schließt Grayson das Hearing mit den Worten:
„Ich bin schockiert zu erfahren, dass niemand in der FED und auch nicht der Inspector General diese Vorgänge überwacht!“
In dem Buch „Called to Account“, von Paul M. Clikeman, wird die gesamte Geschichte des prüfenden Berufsstandes in den USA (CPAs, Certified Public Accountants) seit Gründung der SEC (Security Exchange Commission, amerikanische Börsenaufsicht) in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts akribisch dargestellt. Dieser Entwicklung werden wir uns aber detailliert im folgenden Newsletter zuwenden. Wir wollen nun zum nachweislichen Missbrauch der (Giral-)Geldschöpfung durch private Unternehmen (Geschäftsbanken, im Rahmen der sogenannten „Kreditvergabe“) zurückkehren.
Abb. 07: Called to Account – die unrühmliche Geschichte des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer in den USA (Bildquelle: Amazon)
Da sich das Strafmaß beim Kreditbetrug an der Schadenshöhe (welche die Bank rein rechnerisch behauptet) orientiert, bedeutet dies, dass „Kosten der Refinanzierung“ und ähnliches, das nur berechnet aber von der Bank nicht bezahlt wird, empfindlich das Strafausmaß der „Kreditbetrüger“ (nein, das sind nach der aktuellen Rechtsprechung noch die Kunden, nicht die Bankster!) erhöhen. Und nach wie vor hat die Justiz offiziell keine Ahnung, wie Bankkredite tatsächlich zustandekommen (siehe die Dokumentation „Justiz entlarvt – Geldschöpfung unbekannt“). Der emeritierte Strafrechtsprofessor Michael Köhler hat in seiner Ausarbeitung „Humes Dilemma – oder: was ist Geld?“ nachgewiesen, dass schon im römischen Recht (nach der „Regel des Ulpian“) die Vermischung eines Treuhandvertrages (mit dem Sparer) und eines Darlehensvertrags (mit dem Kreditnehmer) unzulässig und daher ein Vermögensdelikt wäre! Es ist erstaunlich, dass die aktiven Richter diesbezüglich scheinbar große Wissenslücken aufweisen!
DOKUMENTATION: JUSTIZ ENTLARVT
Norbert Häring schildert in einem seiner Blogartikel den in Österreich aufgetretenen Fall eines säumigen Kreditnehmers, der auf seinem Kreditkonto plötzlich einen positiven Saldo vorfand. Nachdem er sich bei seinem Bankbetreuer über die Herkunft dieses „Geldes“ erkundigt und gefragt hatte, ob ihm dieser Betrag tatsächlich zustände, hat der Bankmitarbeiter ihm das bestätigt und daher hat der Kreditnehmer den Betrag sofort zur Begleichung des Honorars an seinen Anwalt überwiesen. Nach längerer Zeit meldete sich nun aber die Bank bei ihm, mit der Behauptung, er müsse das „Geld“ wieder zurückzahlen, denn es habe sich dabei lediglich um eine „Wertberichtigung“ auf einem „Unterkonto seines Kreditkontos“ gehandelt. An dieser Geschichte stimmen gleich mehrere Details nachdenklich:
- Wieso wird ein Kredit auf einem Personenkonto anstatt einem Sach-(Sammel-)Konto „wertberichtigt“?
- Wieso verfügt ein „Wertberichtigungskonto“ über eine IBAN-Nummer, sodass der Betrag (der „Wertberichtigung“!!) als „Giralgeld“ verwendet und überwiesen werden kann?
Da das dabei verwendete Buchungssystem (das offenbar solchen Missbrauch zulässt!) auch in vielen anderen Bankfilialen Österreichs verwendet wird, müsste hier sofort eine flächendeckende EDV-Prüfung stattfinden. Anstatt dies anzuordnung wurde auf diese Fragen in der Gerichtsverhandlung aber gar nicht eingegangen sondern sie wurde von einer Antiterroreinheit „beschützt“. Die Conclusio von Norbert Häring ist ein einfacher, logischer Gedanke:
„Ob es die unangenehme Nähe zur legalen Geldschöpfung durch Banken war, die wohlmeinende Justizbeamte davon abhielt, solchen Fragen im Rahmen dieses Prozesses genauer nachzugehen?“
Abb. 09: „The Best Way to Rob a Bank is to Own One“ – Offenlegung des Missbrauchs der privaten (Kredit-)Geldschöpfung in den USA durch William K. Black
(Quellenlink: Amazon)
Dieser Geldschöpfungsgewinn müsste von einer Nationalbank natürlich an den Staat ausgeschüttet werden, Regierungen hätten dann plötzlich keinen Anlass mehr sich zu „verschulden“, so wie im heutigen System, wo Giralgeld ausschließlich per Verbindlichkeitsbuchung entsteht. Mit diesem Wissen könnte man nun auch das (Schuld-)Geldsystem (Geldschöpfung in der Kreditvergabe) als Instrument betrachten, genau diesen Geldschöpfungsgewinn zu verbergen bzw. buchungstechnisch nicht entstehen zu lassen, um gegebenenfalls über diese „Verschuldung“ Druck auf die Politik auszuüben (wie dies von Norbert Häring offen vermutet wird).
Conclusio
Die buchtechnische Schuldgeldschöpfung (als Eigenverbindlichkeit der Geschäfts- bzw. Nationalbank) wurde und wird nachweislich missbraucht und führt für Bankkunden und Steuerzahler zu Verlusten in mehrstelliger Milliardenhöhe. Die Justiz verschließt gegenüber diesen Betrügereien nach wie vor die Augen, wohl auch aus Angst vor den politischen Konsequenzen, welche dieser jahrhundertealte Missbrauch nach sich ziehen könnte. Spätestens mit der Aufhebung des Goldstandards 1973 sind jedoch Eigenverbindlichkeiten der Nationalbank bei der Geldschöpfung ökonomisch nicht mehr sinnvoll interpretierbar und sollten daher durch den offenen Ausweis des Geldschöpfungsertrages (Seigniorage) ersetzt werden. Dieser Ertrag sollte sodann an den Staat (im Interesse der Bevölkerung) ausgeschüttet werden, wodurch Staatsschulden zunächst stark reduziert, mittelfristig sogar gänzlich überflüssig werden könnten. Auch auf der Ebene der Geschäftsbanken („Kreditgeldschöpfung“) entbehren Forderungen und Verbindlichkeiten jeglicher Sinnhaftigkeit, da hier zwei gleichwertige Schuldscheine einander gegenüberstehen. Auch hier sollten andere Buchungen zum Einsatz gelangen und die Banken sollten bei der „Betreibung der Kreditforderungen“ von der Justiz keine Unterstützung mehr erfahren, denn diese Darstellungen und Behauptungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage.
Welche Alternativen zur Bankenrettung (ohne Steuergeld!) sowie Geldschöpfung (ohne Verschuldung!) bereits vorgeschlagen wurden werden wir im nächsten Newsletter im November 2018 beleuchten. Da es sich bei all diesen Vorschlägen lediglich um andere Buchungstechniken im Rahmen der Logik der doppelten Buchhaltung handelt, bedarf es lediglich einer gesetzlichen Grundlage und diese bloß des politischen (Mehrheits-)Willens um schon heute Wirklichkeit zu werden.
Ich wünsche allen von diesen verworrenen und schädlichen Buchungspraktiken Betroffenen (egal in welchen Rollen, ob als Kreditnehmer, Banker, Richter, Anwalt oder Politiker) Kraft und Zuversicht auf dem Weg in eine schuldenfreie, kooperative Zukunft!
Mit herzlichen Grüßen
Franz Hörmann
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Franz Hörmann, geboren 1960, Univ.-Prof. Mag. Dr.
Seit 1983 am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien beschäftigt und seit 1997 gewerblich befugter Unternehmensberater.
- 1995-2015: korrespondierendes Mitglied des Fachsenats für Datenverarbeitung der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder und
- 2001-2010: Gastprofessor am Institut für Wirtschaftsinformatik (Communications Engineering) der Universität Linz
- 2001-2010: Lektor an der FHW (Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien).
- 2001-2015: Prüfungskommissär im Rahmen der Wirtschaftsprüfer-Ausbildung der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Trat mit dem Werk “Das Ende des Geldes” im Jahr 2011 erstmals als Kritiker des verzinsten Schuldgeldes in die Öffentlichkeit, entwickelte die neue Geldform “Informationsgeld” und bringt sie mit der OSBEEE eG als OSBEEE:Money auf den Markt.
Mitbegründer des “Interdisciplinary Research Institute for Systemic Sciences” (IRISS).
Franz Hörmann ist verheiratet und Vater zweier Kinder (Tochter Sophie, geb. 1996; Sohn Leonhard, geb. 1999).
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Nächste Aufstellungstermine zum Paradigmenwechsel
- Mi, 05.12.2018: „Freie Energie“
- Mi, 27.02.2019: „Bedingungsloses Grundeinkommen“
- 2. Quartal 2019: „Energiewende“
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