Im Widerspruch zu elementaren medizinischen Grundlagen stünden viele der vergangenen
und gegenwärtigen Corona-Zwangsmaßnahmen, betonten DDr. Jaroslav Belsky aus Wien und Dr. Peer Eifler aus Bad Aussee im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien am 09.06.2020. Österreichische Fachärzte verlangten die sofortige Aufhebung aller Corona-Zwangsmaßnahmen. Passend dazu der Hinweis auf den Kongress zum Thema IMPFEN -“Grundlagen und Faktenfindung” am 20.06.2020 in Tamsweg.
Die Maßnahmen gegen Corona seien ohne jede Evidenz, die PCR-Tests für klinischen Gebrauch völlig ungeeignet, es käme zu vielen falsch positiven Tests und es bestünde keinerlei Kausalität eines positiven Tests für Erkrankungen, Kontagiösität, Inzidenz oder Schwere der Infektion. Man wehre sich gegen den Mißbrauch der Medizin für unklare, destruktive und zersetzende politische Zielsetzungen, ganz besonders ohne Dialog oder Einbeziehung von Kritik. Die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der politischen Vorgehensweise, unter fehlender Hauptwirkung und unverhältnismäßigen Nebenwirkungen, seien katastrophal, fahrlässig und durch nichts zu rechtfertigen. Die gesamte Vorgehensweise erscheine totalitär, irreversibel und eher als eine “Plandemie” als eine Pandemie, inkl. der Entmündigung, Entwürdigung und Entmachtung des Einzelnen und der Aushebelung der grundsätzlichsten demokratischen Rechte durch gezieltes Schüren von ANGST, durch Fehlinformationen, Ungewißheit, Betrug und planmäßiger Bedrohung.
Quelle: Pressekonferenz in Wien
Kongress – Hinweis
IMPFEN
Grundlagen und Faktenfindung
Samstag, 20 Juni 2020, Hotel Gambswirt in Tamsweg/AT
Volksbegehren “FÜR IMPF-FREIHEIT
Gegenstand des Volksbegehrens ist, den Art.7. (1) der österreichischen Bundesverfassung wie folgt zu ergänzen:
Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.
Man kann das Volksbegehren an jedem Gemeindeamt oder online mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur unterzeichnen:
Momentan geht es darum, die Mindeststimmen zu erreichen. Jede Stimme zählt.
P.S: Es finden auch andere wichtige Volksbegehren statt (siehe Link).