Der Multiparadigmenwechsel wird erkennbar – Teil VI: Neues vom Geldsystem
Nach einer längeren Sommerpause (Juni, Juli und August) möchte ich mich in den kommenden Newsletters wieder meinem ursprünglichen Kernthema, dem Geldsystem, zuwenden. Bereits in dem 2009 erschienenen und gemeinsam mit fünf anderen ehrlichen Wissenschaftern verfassten Werk „Die Finanzkrise als Chance“ wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den sogenannten Finanzkrisen um ein systemisches Phänomen handelt, das keinesfalls auf einen Fachbereich („Finanzwirtschaft“ oder „Rechtsnormen“) alleine reduziert werden kann, wenn nachhaltige Lösungen erzielt werden sollen.
Die jeweiligen Symptome (platzende Preisblasen, sinkende Beschäftigung, Kreditverknappung und dadurch erfolgende Deflation evtl. gefolgt von einer (Hyper-)Inflation) sind in den meisten historischen Krisen stets ähnlich und in vielen Fällen sogar künstlich ausgelöst. In einem online-Standard-Interview habe ich schließlich eines der Kernprobleme, die „Kreditgeldschöpfung aus Luft“ (d.h. durch einen bloßen Buchungsvorgang, der zunächst von keinen realen Werten seitens der Bank gedeckt ist) offen ausgesprochen. Wie von mir erwartet folgten äußerst heftige Reaktionen der Politik und des Establishment mit einigen auch für mich persönlich unangenehmen Konsequenzen. Banker (selbst Vorstände!) bestanden auch in öffentlichen Diskussionen nach wie vor darauf, als „ehrliche Geschäftsleute“ bei der Kreditvergabe nur „das Geld der Sparer an die Unternehmer zu verleihen“. Diese Aussage war damals wie heute falsch und widerlegt, damals waren diese Beweise aber nur wenigen Fachleuten bekannt, inzwischen haben sich auch große Institutionen (Bank of England, Standard & Poors, Deutsche Bundesbank) dazu bekannt, die Wahrheit offen auszusprechen und Verantwortungsträger in Geschäfts- wie National-(Zentral-)Banken sollten sich genau überlegen, welches rechtliche Risiko sie damit eingehen einen nachweislich falschen Vorgang öffentlich als Grundlage ihres Geschäftsmodells anzupreisen.
BUCH: Die Finanzkrise als Chance
Damit aber auch Laien diese Zusammenhänge besser verstehen können, widme ich diesen Newsletter zunächst einer grundlegenden Einführung, den heute verfügbaren öffentlichen Aussagen zur „Kredit(luft)geldschöpfung“ sowie, abschließend, einigen in der heutigen Diskussion zu kurz kommenden Alternativen für nachhaltige, systemisch positiv wirkende „Geldsysteme“.
Grundlagen der doppelten Buchhaltung
Die doppelte Buchhaltung funktioniert auf der Grundlage zweiseitiger Verrechnungsfelder („Konten“), auf welchen bei einer Buchung der jeweils gleiche Betrag auf den unterschiedlichen Seiten („Soll“ bzw. „Haben“) zweier unterschiedlicher Konten eingetragen wird. Ein und derselbe Betrag erscheint somit (in einem sogenannten „Buchungssatz“) stets sowohl im „Soll“ (eines Kontos) als auch im „Haben“ (eines anderen, ebenfalls vom selben Buchungssatz angesprochenen) Kontos.
Beispiel:
Kassa an Umsatzerlös: € 100,-
So würde etwa der Verkauf von Handelsware in einem Geschäft bei Barzahlung verbucht werden: die Kassa erhöht sich um den (als Schein oder Münze) empfangenen Geldbetrag, der Ertrag wird als „Umsatzerlös“ (getrennt dann jeweils noch nach Umsatzsteuersätzen) erfasst. Dazu muss dann aber (in einem getrennten Vorgang) die Handelsware auch noch „ausgebucht“ werden (Buchungssatz „Wareneinsatz an Warenvorrat“, wieder getrennt nach Umsatzsteuersätzen), wofür die Information der Scanner-Kasse verwendet wird, die durch das Lesen des Strichcodes an der Kaufhauskasse ins Buchungssystem gelangt. Aus der Differenz des Wareneinsatzes (Aufwand) und des Umsatzerlöses (Ertrag) ergibt sich (nach Abzug von Personal- und allen anderen Aufwänden der jeweiligen Rechnungsperiode) dann der Gewinn des Kaufhausunternehmens.
Alle Konten werden letztlich entweder direkt in der Bilanz zusammengefasst (diesfalls spricht man von aktiven bzw. passiven Bestandskonten) oder sie dienen der Gewinn- bzw. Verlustermittlung in der Gewinn- und Verlustrechnung (das sind dann sogenannte Erfolgskonten), deren Gesamtergebnis, Gewinn oder Verlust, das Eigenkapital des Unternehmens erhöht oder vermindert. Es handelt sich hier also um eine rein mathematische Formalsprache in Form eines Nullsummenspiels: ein und derselbe Betrag erscheint stets im „Soll“ als auch im „Haben“ eines bestimmten Kontos.
Abb. 01: Grundstruktur einer Bilanz, Anlage- (AV) und Umlaufvermögen (UV) auf der Aktiv- und Eigen- (EK) und Fremdkapital (FK) auf der Passivseite. Die Summen aller Aktiva und Passiva ergeben stets denselben Betrag (die Bilanzsumme oder „Bilanzlänge“), was durch den jeweils doppelten Eintrag ein und desselben Betrags (auf „Soll“ und „Haben“ zweier unterschiedlicher Konten) in den Buchungssätzen automatisch gewährleistet ist.
Da es zwei unterschiedliche Bestandskontenarten gibt (aktive und passive Bestandskonten, je nachdem, auf welcher Seite der Bilanz der Endsaldo des Kontos sich am Ende der Rechnungsperiode wiederfindet) und jedes Konto über zwei Seiten für Einträge verfügt („Soll“ und „Haben“) ergeben sich damit aus Bilanzsicht mathematisch (2 x 2 = 4) genau vier mögliche Buchungsarten: Aktivtausch (ein aktives Bestandskonto wird vermehrt, ein anderes aktives Bestandskonto vermindert: keine Auswirkung auf die Bilanzlänge), Passivtausch (ein passives Bestandskonto wird vermehrt, ein anderes passives Bestandskonto vermindert: keine Auswirkung auf die Bilanzlänge), Bilanzverlängerung (sowohl ein aktives als auch ein passives Bestandskonto wird vermehrt: Erhöhung der Bilanzsumme) und Bilanzverkürzung (sowohl ein aktives als auch ein passives Bestandskonto werden vermindert: Reduktion der Bilanzsumme). Zur Illustration siehe die Abbildungen 02 – 05.
Abb. 02: Darstellung eines Aktivtausches am Beispiel des Einkaufs von Handelsware gegen Barzahlung. Der Handelswarenbestand erhöht sich um denselben Betrag wie der Kassenbestand sich vermindert. Die Bilanzsumme bleibt daher unverändert (der Betrag „wandert“ von der Kassa in den Handelswarenbestand). Abb. 03: Darstellung eines Passivtausches am Beispiel der Rückzahlung eines (Unternehmens-)Bankkredits aus dem Privatvermögen des Unternehmers. Der Bankkredit vermindert sich und es erhöht sich die Einlage (das Eigenkapital) des Unternehmens, abermals um denselben Betrag. Auch hier bleibt die Bilanzsumme unverändert (das Geld „wandert“ vom Bankkredit in das Eigenkapital des Unternehmens). Abb. 04: Darstellung der Bareinlage eines Unternehmers in sein Unternehmen. Sowohl der Kassenbestand als auch das Eigenkapital erhöhen sich um denselben Betrag, damit auch die Bilanzsumme („Bilanzverlängerung“). Abb. 05: Darstellung der Bezahlung eines Lieferantenkredits per Banküberweisung. Sowohl das Fremdkapital (Lieferantenkredit) als auch das Bankguthaben des Unternehmens vermindern sich um denselben Betrag. Um diesen Betrag reduziert sich auch die Bilanzsumme („Bilanzverkürzung“).
Um nun nachvollziehen zu können, was diese grundlegende Buchungssystematik mit der „Luftgeldschöpfung im Bankkredit“ zu tun hat, betrachten wir zunächst noch das fiktive Beispiel zweier befreundeter Unternehmer, die beide in ihrem Unternehmen die doppelte Buchhaltung verwenden (was in gewissen Fällen einiger Rechtsformen bzw. Unternehmensgrößen zwingend ist, sonst aber auch freiwillig geschehen kann). Unternehmer A leiht seinem Freund, Unternehmer B, einen Geldbetrag, den er einfach aus der Firmenkasse nimmt und an diesen aushändigt. Auf die Bilanzen der beiden Unternehmer hat dieser Vorgang dann folgende Auswirkungen:
Abb. 06: Unternehmer A leiht seinem Freund, Unternehmer B, einen Geldbetrag in bar aus der Firmenkasse. In der Bilanz des Gläubigers findet ein Aktivtausch statt, da die Leihe von Vermögen ja bedeutet, dass ein bestimmtes Vermögen (hier der Kassenbestand) sich vermindert, wohingegen sich eine Forderung (gegenüber Unternehmer B) um denselben Betrag erhöht. Auf die Bilanzlänge hat dieser Vorgang (als Aktivtausch) keine Auswirkungen. Abb. 07: Für die Bilanz des Schuldners, Unternehmer B, ergibt sich in der Bilanz hingegen eine Zunahme des Kassenbestands und ebenso der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger A, wieder um denselben Betrag (evtl. Zinsen wären für A Erträge, für B hingegen Aufwände). Daher ergibt sich für den Schuldner auch insgesamt eine Bilanzverlängerung (Zunahme des Kassenbestands und der Verbindlichkeiten um jeweils denselben Betrag).
Was bedeuten diese grundlegenden Erkenntnisse der doppelten Buchhaltung nun für die Kreditvergabe von Geschäfts-(wie auch National-)banken?
Die Kreditgeldschöpfung aus Luft – eine Bilanzverlängerung
Wenn eine Geschäftsbank an einen Unternehmer (oder eine Privatperson) einen Kredit vergibt, so ist dies für einen bilanzierenden Unternehmer (der die doppelte Buchhaltung einsetzt), als Schuldner, dieselbe Bilanzverlängerung wie jene für „Unternehmer B“ aus unserem obigen Beispiel (siehe Abb. 07). Interessant ist für uns nun aber die Verbuchung dieses Vorgangs durch die Bank (wobei Banken aufgrund ihrer Rechtsformen sämtlich zum Einsatz der doppelten Buchführung verpflichtet sind):
Abb. 08: Die Kreditvergabe durch eine Geschäftsbank im Bilanzbild der Bank. Es erhöhen sich sowohl die Forderungen als auch die Sichteinlagen (das „Giralgeld“) auf dem Kreditkonto des Kunden. Diese (Sichteinlagen) stehen aber in der Bankbilanz im Fremdkapital, sind daher Verbindlichkeiten! Wer schuldet nun hier wem was und wofür?
Banken verbuchen die Kreditvergabe als Bilanzverlängerung („Forderung an Verbindlichkeit“), denn das gesamte Buchgeld („Giralgeld“) einer Geschäftsbank (sowohl jenes, das aus den Einlagen von Sparern entsteht, als auch jenes, das in der Kreditvergabe per Buchungssatz neu geschöpft wird), ist für die Bank nur eine Verbindlichkeit auf Bargeld. Dadurch entsteht für die Bankbilanz eine „Verlängerung“, d.h. die Buchung eines Schuldners (analog zu Unternehmer B in Abb. 07). Ein Darlehen verlangt aber die Überlassung geldwerten Vermögens durch einen Gläubiger. Dies setzt in der Bilanz einen Aktivtausch voraus! Wenn aber nun beide Geschäftspartner (Kreditnehmer und Bank) in der Buchhaltung die Buchungen von Schuldnern eintragen (eben Bilanzverlängerungen gegen Fremdkapital), dann stehen im Geschäft der Kreditvergabe einander nicht ein Gläubiger und ein Schuldner sondern zwei Schuldner gegenüber. Dann kann entweder die Kreditvergabe auch rechtlich kein Darlehen sein – oder die Bank begeht eine Bilanzfälschung, weil sie dem Kreditnehmer nämlich tatsächlich einen „geldwerten Vermögenswert“ überlässt, dies aber nicht als Aktivtausch, sondern (dann fälschlich!) als „Bilanzverlängerung gegen Fremdkapital“ ausweist.
Welches andere Geschäft könnte dann aber die Kreditvergabe sein? Welches Geschäft könnten zwei (nach dem Bilanzbild) Schuldner mit einander eingehen? Die einzige Möglichkeit wäre ein Schuldscheintausch! Wenn zwei Unternehmer gegenseitig Schuldscheine in derselben Höhe mit einander tauschen, dann verlängern sich zunächst auch ihre Bilanzen um denselben Betrag. Natürlich müssten diese beiden gleich hohen Verbindlichkeiten dann aber auch sofort gegenseitig verrechnet und ausgebucht werden, unter der Voraussetzung, dass sie gleich gut besichert sind und gleiche Laufzeiten aufweisen.
Wie sieht dies aber im Falle eines Bankkredites aus?
Der Schuldschein des Kreditnehmers („Kreditvertrag“) ist zumeist gut besichert (sonst würde die Bank ja den Kredit auch verweigern). Wie sieht die Sicherheit der Bank für ihren Schuldschein („Giralgeld“ = Schuldschein auf Bargeld) aus? Können die Banken die Kontoguthaben der Kunden jederzeit in Bargeld auszahlen? Dies ist nicht der Fall, das gleichzeitige Begehren aller Bankkunden auf Barbehebung wird „Bankrun“ genannt und stellt ein worst-case-Szenario für die Banken aller Zeiten dar. Die Laufzeit des Kreditvertrags (= Schuldschein des Kreditnehmers) ist penibel geregelt, allfällige Änderungen im Zeitablauf sind höchst kompliziert und kostenintensiv. Die Laufzeit des Bankenschuldscheines („Giralgeld“) ist zunächst einmal unbegrenzt, d.h. solange die Bankkunden ihre Kontenguthaben nicht beheben, wird der Bankenschuldschein einfach selbst zum „Zahlungsmittel“ (indem er „im Publikum zirkuliert“). Die Banken selbst bezeichnen diese Asymmetrie der Schuldscheinqualitäten als „Fristentransformation“ und „verkaufen“ es ihren Kunden (im wörtlichen Sinne!) sogar als Dienstleistung. Alles Buchgeld ist daher ein „Schuldschein der Bank“ (auf Bargeld). Dies hat zunächst natürlich nichts mit der (mangelnden) Moral von Bankern zu tun sondern erklärt sich als historische Anomalie, die auf Zeiten zurückreicht, als noch Münzen mit innerem (Edelmetall-)Wert zirkulierten und nicht innerlich wertlose Baumwollstücke und Metallscheiben („Fiatgeld“, also ungedecktes Geld, dessen einziger „Wert“ in der Autorisierung durch bestimmte Behörden – nach dem göttlichen Ausspruch „fiat lux“, „es werde Licht“ – besteht). Nachdem heute aber kaum noch irgendwo Edelmetallmünzen als gesetzliche Zahlungsmittel verwendet werden, ist die Einstufung des Bankkredits bilanziell als „Verbindlichkeit der Bank“ äußerst fragwürdig. Wir werden darauf in der Folge noch zurückkommen.
Bankkunden, die ihr (Bar-)Geld zur Bank tragen und dort auf ihr Konto einzahlen, verlieren, aus rechtlicher Sicht, damit an diesem (Bar-)Geld ihr Eigentum! Zurück bleibt lediglich eine Forderung gegenüber ihrer Bank (auf Bargeld!). Alle Buchgeldbestände einer Bank (und die meisten Banken verfügen kaum noch über Bargeld, zumeist nur noch über Buchgeld) sind selbst auch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem aktuell gültigen Eurogesetz (§1) existieren in Österreich (sowie den anderen Staaten der Euro-Zone) zurzeit lediglich folgende gesetzliche Zahlungsmittel:
- auf Euro lautende Banknoten,
- auf Euro oder Cent lautende Münzen,
- auf Euro oder Cent lautende Sammlermünzen,
- die auf Schilling lautenden Banknoten und die auf Schilling oder Groschen lautenden Scheidemünzen.
Interessant ist dieser Umstand nicht nur hinsichtlich des von den Banken selbst per Buchungssatz geschöpften Giralgeldes, sondern auch hinsichtlich der heute immer beliebter werdenden „Kryptowährungen“, die ebenso wie das Buchgeld der Banken, oftmals gleich einem „Zahlungsmittel“ akzeptiert werden, obgleich es sich um keine gesetzlichen Zahlungsmittel handelt. Mit Kryptowährungen werden wir uns im Detail in einem der kommenden Newsletter beschäftigen.
Doch nicht nur in der Kreditvergabe schöpfen die Geschäftsbanken „neues (Giral-)Geld“, sondern auch immer dann, wenn sie etwas „kaufen“, da sie niemals in bar bezahlen, sondern einfach dem Girokonto des Zahlungsempfängers den entsprechenden Betrag „gutschreiben“ (damit also in der Bilanz eine Eigenverbindlichkeit erzeugen). Betrachten wir als Beispiel den Kauf einer Immobilie durch eine Bank (Abb. 09).
Abb. 09: Kauf einer Immobilie durch eine Geschäftsbank. Diese schreibt den Kaufpreis dem Girokonto des Verkäufers gut. Es entsteht abermals eine Verbindlichkeit der Bank und eine entsprechende Bilanzverlängerung. Wieder ist die Bank „etwas schuldig“ geblieben. Ungedecktes Bargeld (sog. Fiatgeld) vielleicht?
Die Kredit(luft)geldschöpfung aus heutiger Sicht
Wie man auch heute noch in den (über 3000) Kommentaren zu meinem systemkritischen Interview nachlesen kann, wurde hier von den Gegnern meiner Interpretation zumeist mit „Verschwörungstheorie“ bzw. „fehlenden Zahlen“ argumentiert. Diese Situation hat sich dann aber relativ schnell geändert.
Schon im August 2013 veröffentlichten Standard & Poor‘s unter dem Titel „Repeat after me: Banks Cannot And Do Not „Lend Out“ Reserves“ eine korrekte Darstellung der Kreditgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken.
In der ersten Quartalszeitschrift 2014 der Bank of England (BoE) hat diese sehr offen und ehrlich den buchtechnischen Vorgang der Kreditgeldschöpfung genau so dargestellt, wie er tatsächlich praktiziert wird (und ich ihn in meinen Vorträgen und Interviews auch stets beschrieben habe).
Der von mir sehr geschätzte promovierte Volkswirt, ehemalige Pressesprecher der Commerzbank und sehr erfolgreiche Autor (für Börsenzeitung, Financial Times Deutschland sowie Handelsblatt) Norbert Häring, hat einen sehr umfangreichen Teil seines Blogs (beginnend 2015) den Merkwürdigkeiten und Fallen unseres (verzinsten Schuld-)Geldsystems gewidmet:
In seinem Beitrag vom 01.05.2017 verweist er auf eine aktuelle Publikation der Deutschen Bundesbank: „Die Bundesbank versucht über Geldschöpfung aus dem Nichts aufzuklären – vergeblich“. Darin legt er nicht nur dar, dass nunmehr (drei Jahre nach der Bank of England) auch die Deutsche Bundesbank die tatsächliche (Kredit-)Geldschöpfung der Geschäftsbanken korrekt veröffentlicht hat, sondern auch, dass in der Wirtschaftspresse dieser Umstand auf Erstaunen und Unverständnis stößt (was u.a. auch an der Verwendung der Vokabel „Verschwörungstheoretiker“ und „radikale Ideen“ ersichtlich ist).
Schließlich, 2018, legen aber selbst einzelne Geschäftsbanken die Kredit(luft-)geldschöpfung gegenüber ihren Kunden offen, wie die Freie Gemeinschaftsbank Basel in einer ihrer Kundenpublikationen. In dieser hervorragenden Darstellung wird sogar auf die Kreditgeldschöpfung im Bankenkauf eingegangen (S 9) und auch auf die „Interbanken- Verrechnungskreise der Zentralbank“, über welche die Banken am Ende des Tages lediglich den Tagessaldo ihrer gegenseitigen Geschäfte mit einer Saldobuchung („in Zentralbankgeld“) begleichen (S 12 ff.).
KUNDENPUBKLIKATION GEMEINSCHAFTSBANK BASEL
In Österreich befasst sich mit diesem Thema insbesondere der KOV Kreditordnungsverein, dessen Publikationen und Informationsmaterial ich ebenfalls zur Fortbildung wärmstens empfehlen kann. Unter anderem kann über deren Website auch die deutsche Übersetzung einer Zusammenfassung der Publikationen von Kollegen Richard Werner bezogen werden. Darin hat Kollege Werner bereits 2014 die Ergebnisse eines Selbstversuches in einem anerkannten englischsprachigen Journal veröffentlicht, in dessen Rahmen er bei einer kleinen Bank einen Kredit aufnahm, den Betrag zu einer anderen Bank überwies und noch am selben Tag den gesamten Betrag wieder zurück überwies. Vorher und nachher ließ er sich die Kontensalden aller Konten der betroffenen Bankfilialen ausdrucken, womit das Ergebnis der Buchgeldschöpfung empirisch bewiesen werden konnte. Seit der Publikation dieses denkwürdigen Experiments handelt es sich bei der „Kreditgeldschöpfung aus Luft“ jedenfalls nicht mehr um „Verschwörungstheorie“ sondern um eine (empirisch bewiesene!) wissenschaftliche Tatsache.
Conclusio
Trotz jahrelangen Widerstands von Politik und Bankenlobby wurde in den letzten 8 Jahren die, damals noch als „Verschwörungstheorie“ gebrandmarkte, „Kreditgeldschöpfung aus Luft“ (per Buchungssatz) diese Form der „Geldschöpfung“ wissenschaftlich bewiesen und von den maßgeblichen Institutionen öffentlich bestätigt.
Dem Umstand, dass diese Fakten in die wichtigsten Bildungsinstitutionen nach wir vor keinen Eingang finden und welche Schäden, vor allem auch durch den dadurch möglichen Missbrauch dieser „Buchgeldschöpfung“, entstehen können und nachweislich entstehen werden wir uns im Oktober-Newsletter zuwenden. Dort werden wir auch die wichtigsten Alternativen zum heute weltweit gebräuchlichen „verzinsten Schuldgeldsystem“ kennenlernen und versuchen abzuschätzen, welche Konsequenzen sich aus solchen Systemänderungen für uns alle ergeben könnten.
Ich wünsche bis dahin erleuchtende Momente beim Studium meiner hier angegebenen Quellen!
Mit herzlichen Grüßen
Franz Hörmann
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Franz Hörmann, geboren 1960, Univ.-Prof. Mag. Dr.
Seit 1983 am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien beschäftigt und seit 1997 gewerblich befugter Unternehmensberater.
- 1995-2015: korrespondierendes Mitglied des Fachsenats für Datenverarbeitung der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder und
- 2001-2010: Gastprofessor am Institut für Wirtschaftsinformatik (Communications Engineering) der Universität Linz
- 2001-2010: Lektor an der FHW (Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien).
- 2001-2015: Prüfungskommissär im Rahmen der Wirtschaftsprüfer-Ausbildung der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Trat mit dem Werk “Das Ende des Geldes” im Jahr 2011 erstmals als Kritiker des verzinsten Schuldgeldes in die Öffentlichkeit, entwickelte die neue Geldform “Informationsgeld” und bringt sie mit der OSBEEE eG als OSBEEE:Money auf den Markt.
Mitbegründer des “Interdisciplinary Research Institute for Systemic Sciences” (IRISS).
Franz Hörmann ist verheiratet und Vater zweier Kinder (Tochter Sophie, geb. 1996; Sohn Leonhard, geb. 1999).
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