Viele verunsichernde Information zum Thema Smartmeter kuriseren im Netz.
Vielleicht kann eine Einsendung helfen, Licht in den Faktendschungel zu bringen. Wir haben die Quelle umgehend kontaktiert. Der Anwalt gestattet die Aufarbeitung und Weiterverbreitung. Für Fragen zum Thema oder eine Beratung steht er natürlich auch gern zur Verfügung.
Durch die IME-VO (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung werden Netzbetreiber verpflichtet, intelligente Messgeräte (Smart Meter) einzuführen. Ursprünglich sollten bis Ende 2019 bereits 95 % aller alten analogen Messgeräte (Ferraris-Zähler) durch Smart Meter ersetzt worden sein. Die IME-VO Novelle 2017 verschafft den Netzbetreibern diesbezüglich nun mehr Zeit. Aktuell sollen bis Ende 2020 mindestens 80 % und bis Ende 2022 mindestens 95 % der Haushalte mit Smart Meter ausgerüstet sein.
Smart Meter ermöglichen unter anderem die Fernablesung durch den Netzbetreiber, die Ein- und Abschaltung aus der Ferne sowie das Auslesen und Speichern der Werte alle Viertelstunden.
Vorteile der Smart Meter sollen in Energieersparnis, dem Komfort bei Um- und Abmeldung dank Ein- und Abschaltung aus der Ferne und in der Ersparnis der Ablesung vor Ort durch die automatische Fernablesung liegen. Aus Datenschutzgründen, Angst vor erhöhter Elektrosmog-Belastung, sowie einer Vielzahl anderer Gründe, lehnen viele Smart Meter jedoch ab.
§ 83 Abs 1 EIWOG 2010 (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) räumt dieses Recht auf den ersten Blick unmissverständlich ein. Der Netzbetreiber hat den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.
Laut dem durch die IME-VO 2017 geändertem § 1 Abs 6 IME-VO soll der Smart Meter nun aber nicht mehr zur Gänze abgelehnt werden können. Vorgesehen ist lediglich die Möglichkeit einige seiner Funktionen derart zu deaktivieren, dass keine Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind.
Für Endverbraucher gibt es nun vereinfacht gesagt drei Wege mit der aktuellen widersprüchlichen Rechtslage umzugehen:
- den Smart Meter einbauen zu lassen und diesen zu begrüßen bzw. sich mit ihm abzufinden oder
- den Smart Meter gemäß § 1 Abs 6 IME-VO derart abzulehnen, dass lediglich einige seiner Funktionen deaktiviert werden, der Smart Meter jedoch grundsätzlich eingebaut wird oder
- den Einbau eines Smart Meter gemäß § 83 Abs 1 EIWOG 2010 zur Gänze abzulehnen und auf einem analogen Ferraris-Zähler zu bestehen
Hinweise zum Autor
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– Konsumentenschutz
2 Kommentare
Hallo Heiko,
unten eingefügt findest du den E-mail Austausch mit Fritz L. einem Elektroniker, der sich mit der SM Thematik in OÖ intensiv auseinander gesetzt hat. Er hat auf meine Rückfrage, die ich nach unterschreiben einer SM Petition gemacht habe, folgendes im Detail geantwortet. Denke da is einiges an aufklärender Information dabei. Er hat mir auch angeboten am Telefon zu detaillierten Informationen zu reden.
Sonnige Grüße,
Manfred
Hallo Manfred Soellinger
Ich bin selber Elektroniker und kenne daher die Technik sehr gut. Ich messe auch laufend die Signale der Smart Meter und kann hier gerne Auskunft geben, am besten und schnellsten per Telefon oder Skype. +43 6233 8400
Die Übertragung der eigenen Daten kann man per Opt Out abschalten lassen (wird von der Ferne gemacht), wobei dies niemand kontrollieren kann. Denn es kann jederzeit ausgelesen werden und auch die Speicherung wieder eingeschaltet werden. Z.Bsp gibt es auch einen Fall (welcher angezeigt wurde) wo trotz schriftlich bestätigtem Opt Out, welches auch am Zähler angezeigt wird, die Daten auf dem Webportal abrufbar waren.
Für den entstehenden Elektrosmog ändert das Opt Out gar nichts, denn jeder Smart Meter (auch der mit Opt Out) ist Verstärker und Repeater. D.H. auch ein Opt Out Smart Meter nimmt alle Datensignale im Trafonetz auf, verstärkt diese und macht auch Routingfunktionen.
Mich hat der Datenverkehr selber überrascht. Bei unserem Trafonetz sind ca. 20 Häuser und fast alle haben den SM abgelehnt. Es sind vermutlich 4 Smart meter eingebaut und der Datenverkehr ist enorm. Siehe Bild unten.
Dieses Datensignal wird aber von den Leitungen starkt gedämpft und daher sind viele Smart Meter in kurzen Abständen nötig, sonst funktioniert das System nicht.
Aber mehr am Telefon.
LG
Fritz
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: manfred soellinger [mailto:manfred.soe@me.com]
Gesendet: Montag, 18. Juni 2018 15:32
An: info@stop-smartmeter.at
Betreff: Smart Meter Verweigerung
Hallo Ihr Leute für eine E-Smog reduzierte Umgebung,
ich schätze Eure Initiative, daher hab ich auch die Peti unterschrieben. Da ich selber als Elektriker der selbständig ist, und viel mit den Menschen bzgl. der ganzen Thematik zu tun hab, interessiert es mich natürlich schon von berufswegen wie das nun mit den SmartMetern und deren Strahlungswerten WIRKLICH is. Ich bin auch sehr vorsichtig mit Angaben zur tatsächlichen Strahlenbelastung dieser Dinger, und möchte keine “Halbwahrheiten” verbreiten was deren Strahlenwerte betrifft.
Daher meine Frage an Euch, die ihr da recht gut informiert sein werdet. Wie hoch ist diese tatsächlich bei welcher SmartMeter Type? Der der bei mir von der NetzOÖ installierte AMIS sendet über die Stromleitung die Daten mit einer überlagerten Frequenz bis zur nächsten Trafostation, und von dort via Datenleitung an ihre Zentrale. Diese Übertragung kann auf Wunsch auch ausgeschaltet werden, bzw. die Häufigkeit der Sendungen reduziert werden. Dies hab ich bei einer Partnerschulung direkt von Netz OÖ Leuten erklärt bekommen.
Mir ist es wichtig keine “Panikmache” zu unterstützen, sondern mit tatsächlichen Fakten und Lösungen zu arbeiten, und die Menschen KORREKT zu informieren. In Zeiten von “FakeNews all over the Medias” gilt es hier seriös zu arbeiten.
Hallo GAIA-Team,
Hallo Herr RA Behm,
zum aktuellen GAIA-Beitrag “Smartmeter“ gibt es auch in Deutschland sehr viele kritische Stimmen gegenüber diesen neuen Geräten.
Ich hatte gehofft, dass hier nach den drei Aufgezeigten Möglichkeiten auch eine ausführlichere Erklärung oder eventuell bereits existierende Rechtsbeispiele näher erläutert werden.
Was kann passieren, wenn man die Varianten 2 oder sogar 3 wählt?
Welche Möglichkeiten hat der Energieversorger, die Stromversorgung zu verweigern?
Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
Gibt es bereits gerichtliche Erfahrungen bei Verweigerungen eines Smartmeters?
Hier wäre eine rege Beteiligung von Mietgliedern über ihre gemachten Erfahrungen sehr hilfreich.
Freundliche Grüße
Heiko Erxleben