Energy Sharing als neuer Baustein für lokale Energieversorgung
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kennt das Problem: Gerade dann, wenn die Sonne am stärksten scheint, entsteht oft mehr Strom, als im eigenen Haushalt unmittelbar gebraucht wird. Bisher wurde dieser Überschuss meist ins öffentliche Netz eingespeist – zu einer vergleichsweise niedrigen Vergütung. Mit dem neuen Modell des Energy Sharing entsteht nun eine zusätzliche Möglichkeit: Solarstrom kann im lokalen Umfeld weitergegeben werden – etwa an Nachbarn, Freunde, kleine Unternehmen oder Einrichtungen im selben Verteilnetzgebiet.
Seit dem 1. Juni 2026 sind in Deutschland sogenannte Energiegemeinschaften beziehungsweise Energy Sharing Communities möglich. Grundlage ist eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz, mit der europäische Vorgaben in nationales Recht übernommen wurden. Für Betreiber von Solaranlagen, Speicheranlagen oder anderen erneuerbaren Energieanlagen eröffnet sich damit ein neuer Weg, überschüssige Energie nicht nur anonym ins Netz abzugeben, sondern regional nutzbar zu machen.
Strom dort nutzen, wo er entsteht
Der Grundgedanke ist einfach: Strom, der lokal erzeugt wird, soll möglichst auch lokal verbraucht werden. Das kann wirtschaftlich sinnvoll sein und zugleich die Stromnetze entlasten. Denn hohe Solarüberschüsse, besonders in den Mittagsstunden, führen zunehmend zu Problemen im Netz. Teilweise müssen Anlagen abgeregelt oder Stromüberschüsse in andere Regionen beziehungsweise ins Ausland verschoben werden.
Energy Sharing setzt hier an. Wenn Verbraucher in der Umgebung einen Teil dieses überschüssigen Stroms übernehmen, steigt der regionale Eigenverbrauch. Gleichzeitig entsteht ein finanzieller Anreiz, größere Verbraucher – etwa Waschmaschine, Wärmepumpe, Ladegerät oder Gewerbegeräte – dann einzuschalten, wenn gerade viel Solarstrom vorhanden ist.
Dieser Gedanke ist besonders interessant, weil er einen Schritt weg von vollständig zentralisierten Versorgungsstrukturen markiert. Energie wird nicht mehr ausschließlich von großen Anbietern zu passiven Verbrauchern geliefert. Stattdessen können Bürger, Gemeinden, kleine Betriebe und lokale Gemeinschaften selbst stärker zu aktiven Teilnehmern der Energieversorgung werden.
Was dafür notwendig ist
Ganz ohne Voraussetzungen funktioniert das neue Modell allerdings nicht. Zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer braucht es eine vertragliche Vereinbarung. Außerdem müssen alle beteiligten Haushalte oder Betriebe mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Nur so lassen sich die Stromflüsse zeitgenau erfassen und korrekt abrechnen.
Genau hier liegt derzeit eine der größten Hürden. Die Verbreitung intelligenter Messsysteme ist noch gering, und der Einbau kann mehrere Monate dauern. Hinzu kommt, dass die Abrechnung auf Viertelstundenwerten basiert. Eine einfache manuelle Abrechnung reicht dafür nicht aus. Auch Energieversorger und Netzbetreiber benötigen noch verlässliche technische und rechtliche Abläufe, damit Energy Sharing in der Praxis reibungslos funktioniert.
Das bedeutet: Die Idee ist vielversprechend, aber der praktische Start dürfte vielerorts noch holprig verlaufen.
Wirtschaftlicher Nutzen für beide Seiten
Für Betreiber einer Photovoltaikanlage kann Energy Sharing wirtschaftlich attraktiver sein als die reine Einspeisung ins Netz. Die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen liegt deutlich unter den Strompreisen, die Haushalte normalerweise für Netzstrom bezahlen. Wird der Überschussstrom direkt an Menschen im lokalen Umfeld weitergegeben, kann ein Preis vereinbart werden, der für beide Seiten vorteilhaft ist.
Der Anlagenbetreiber erhält möglicherweise mehr als bei der klassischen Netzeinspeisung. Der Abnehmer kann unter Umständen günstiger Strom beziehen als über seinen üblichen Tarif. Ganz kostenfrei wird der geteilte Strom allerdings nicht, da weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen anfallen können, wenn das öffentliche Netz genutzt wird.
Damit ist Energy Sharing kein Ersatz für alle bisherigen Modelle, sondern eine Ergänzung. Eigenverbrauch bleibt wirtschaftlich meist am stärksten. Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen. Danach kann Energy Sharing eine weitere sinnvolle Möglichkeit sein, bevor restlicher Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Kein vollständiger Ersatz für den Stromvertrag
Wichtig ist: Energy Sharing garantiert keine vollständige Stromversorgung. Solarstrom steht nur dann zur Verfügung, wenn tatsächlich Überschuss entsteht. Nachts, im Winter oder bei schlechtem Wetter kann die Menge stark sinken. Auch technische Ausfälle sind möglich.
Darum brauchen teilnehmende Haushalte weiterhin einen normalen Stromliefervertrag. Der bisherige Versorger liefert jene Mengen, die nicht aus der geteilten Solaranlage kommen. Energy Sharing ist also kein vollständiger Ausstieg aus dem Strommarkt, sondern ein zusätzlicher Baustein für mehr regionale Versorgung.
Gerade darin liegt aber auch seine Stärke: Es muss nicht sofort alles zentral ersetzt werden. Lokale Strukturen können Schritt für Schritt wachsen.
Bedeutung für Unabhängigkeit und Freiheit
Energy Sharing zeigt, dass Energieversorgung nicht ausschließlich von großen Konzernen, anonymen Märkten und zentralen Netzen gedacht werden muss. Wenn Bürger ihren Strom selbst erzeugen, speichern, teilen und gemeinsam nutzen, entsteht eine neue Form lokaler Wertschöpfung.
Das stärkt Eigenverantwortung, macht Energieflüsse sichtbarer und schafft konkrete Kooperation im direkten Umfeld. Nachbarn werden nicht nur Verbraucher, sondern mögliche Partner einer regionalen Versorgungsgemeinschaft.
Für echte Energieunabhängigkeit reicht Energy Sharing allein nicht aus. Dafür braucht es Speicher, dezentrale Regelung, robuste lokale Netze, klare Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie. Doch als zusätzlicher Baustein weist es in eine wichtige Richtung: weg von reiner Abhängigkeit, hin zu mehr Gestaltungsmacht vor Ort.
36 Länder - 24 Sprachen
Die Technik-Rubrik der Epoch Times berichtet regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in Energie, Digitalisierung und Innovation – mit kritischem Blick auf Chancen, Risiken und technologische Trends im Alltag. Maurice Forgeng ist einer der aktiven Redakteure in dieser Rubrik.
„In der täglichen Informationsflut und sich überschlagenden Krisen, braucht die Welt Wahrhaftigkeit mehr denn je. Wir sind uns unserer großen Verantwortung als Unternehmen im medialen Bereich bewusst und geben unseren Lesern das uneingeschränkte Versprechen: Wir berichten stets unaufgeregt, sachlich, neutral und ohne parteipolitische Färbung. Das ist unser Weg, um jedem Leser für seine individuelle Hoheit der Entscheidung zu dienen.”
🇩🇪 Fazit der GAIA Redaktion
Mehr Verantwortung = mehr Freiheit
Energy Sharing kann Betreibern von Solaranlagen in Deutschland neue Einnahmen ermöglichen, Stromkunden günstigeren lokalen Strom verschaffen und regionale Netze entlasten. Die praktische Umsetzung hängt jedoch stark von Smart Metern, Abrechnungssystemen und funktionierenden lokalen Rahmenbedingungen ab.
Trotz dieser Hürden ist das Modell ein relevanter Schritt. Es zeigt, wie Energieversorgung dezentraler, gemeinschaftlicher und bürgernäher organisiert werden kann. Dabei steht weniger die bloße Technik im Vordergrund, sondern die größere Frage: Wie können wir Menschen wieder mehr Verantwortung über die Grundlagen unseres Lebens übernehmen?
🇦🇹 Hinweis für Leser in Österreich:
Energiegemeinschaften sind bereits Praxis
Für Leser in Österreich ist wichtig: Das, was in Deutschland nun unter dem Begriff Energy Sharing stärker diskutiert wird, ist in Österreich bereits seit einigen Jahren in Form von sogenannten “Energiegemeinschaften” gesetzlich verankert. Dabei können Bürger, Betriebe, Gemeinden oder Vereine gemeinsam erzeugten Strom nutzen, weitergeben und abrechnen.
Besonders relevant sind die Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG). Sie sind lokal oder regional organisiert. Eine lokale EEG bewegt sich typischerweise im Bereich derselben Trafostation, eine regionale EEG im Bereich desselben Umspannwerks. Für den gemeinsam genutzten Strom können reduzierte Netzentgelte sowie steuerliche Vorteile gelten, etwa der Entfall bestimmter Abgaben.
Daneben gibt es in Österreich auch noch BEGs, das sind Bürgerenergiegemeinschaften. Diese sind räumlich deutlich weiter gefasst und können grundsätzlich österreichweit organisiert sein. Dafür gibt es bei ihnen in der Regel keine vergleichbare Netzkostenersparnis wie bei lokalen oder regionalen EEGs.
Der zentrale Unterschied zum deutschen Energy-Sharing-Modell liegt damit in der praktischen Ausgestaltung: Österreich hat mit EEG, BEG und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bereits mehrere etablierte Modelle für gemeinschaftliche Stromnutzung. Deutschland startet dagegen erst schrittweise in diese Richtung. Für GAIA ist der österreichische Ansatz deshalb besonders interessant, weil er zeigt, dass dezentrale Energieversorgung nicht nur theoretisch möglich ist, sondern bereits organisatorisch und rechtlich umgesetzt werden kann.