Im Schweizerischen Rheinau soll 2019 einen Feldversuch zum Grundeinkommen starten.
Ins Leben gerufen hat ihn Rebecca Panian, 39, Filmemacherin, die die Gemeinde im Kanton Zürich aus einer Vielzahl an Bewerbern ausgewählt hat. Über ein Jahr lang wird jeder der 1300 Einwohner am Experiment teilnehmen können. Mit Ausnahmen. Panian ist sich bewusst, dass es sich bei ihrem Filmprojekt um kein Grundeinkommen im eigentlichen Sinne handeln kann.
Bedingungen
So muss man zum Stichtag 25 Jahre alt und bereits in Rheinau amtlich gemeldet sein. Wer heute beschließt nach Rheinau zu ziehen, beispielsweise der Familie oder Liebe wegen – Hauptgründe für Migration – oder um Erwerbsarbeit anzunehmen, ist vom Grundeinkommensexperiment ausgeschlossen. Vermutlich befürchtet die Gemeinde, dass plötzlich die halbe Schweiz ihr gewohntes Leben aufgibt, für ein Jahr in Rheinau einen Hauptwohnsitz meldet, bloß um die Grundversorgung abzukassieren. Zuwanderung zu erlauben wäre tatsächlich ein Experiment wert.
Rheinau basiert teils auf Prinzip der Mindestsicherung
Lebt man bereits in Rheinau und zählt 25 Jahre, dann erhält man monatlich 2500 Franken, umgerechnet knapp 2200 Euro. Je nach Region entspricht das in Österreich einer Kaufkraft von mehr als 1000 Euro. Wer nun darüber hinaus verdient, etwa 2000 Franken aus Erwerbsarbeit, muss diese zurückzahlen oder auf das Rheinausche Grundeinkommen verzichten. Somit basiert die getestete Idee mehr auf dem Prinzip der Mindestsicherung, denn auf jenen des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Es lassen sich in Rheinau daher kaum Rückschlüsse auf das Verhalten der Mittelschicht auf ein Grundeinkommen ziehen. Diese wird die Einführung eines BGE jedoch maßgeblich mitbestimmen.
Die vier Prinzipien des Bedingungslosen Grundeinkommens
Im Gegensatz zur Mindestsicherung ist das BGE (1) ein individiuelles Grundrecht, das (2) alle erreichen soll, (3) ohne Zwang zur Gegenleistung, (4) in existenz- und teilhabesichernder Höhe. Dies sind die vier Punkte, die das österreichische, europäische (UBIE) und internationale Netzwerk Grundeinkommen (BIEN) als Definition festlegen. Grundeinkommensexperimente können per Definition kein individuelles Grundrecht erwirken. Auch werden sie nie alle erreichen. Sie können höchstens vom Zwang zur Gegenleistung befreien und für die Dauer des Experiments Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichern.
Der Mensch ist im Allgemeinen ziemlich gut
Empirische Daten sprechen eine eindeutige Sprache. Internationale Feldversuche zum BGE zeigen, dass es nachweislich Mut und Freiraum für individuelles Handeln, Schaffen und Denken verwirklicht. Würden Wissenschafter um Gelder für ein weiteres Experiment ansuchen, müsste die auszahlende Stelle von den Antragstellern eine neue Null-Hypothese verlangen. Im Falle des Grundeinkommens wäre die Hypothese ein positives Menschenbild, das es nun zu widerlegen gilt.
Warum gibt es immer noch Feldversuche zum Grundeinkommen?
Fehlenden Optimismus kann man der Schweizer Volksinitivative zum Grundeinkommen nicht vorwerfen – im Gegenteil, sie haben alles richtig gemacht, Pionierarbeit geleistet. Der Rheinausche Feldversuch entspringt vermutlich dem ehrlichen Verlangen der Volksabstimmung im Jahr 2016 nachzuliefern, der positiven Stimmung Nachdruck zu verleihen, vielleicht ein gewisses Vakuum zu füllen. Doch: Was bringen uns die Experimente, die Übungen vom Beckenrand, wenn wir am Ende vom Zehn-Meter-Turm springen möchten! Der Philosoph und Volkswirt Philip Kovce bringt es in der Süddeutschen Zeitung auf den Punkt: „Ein bedingungsloses Grundeinkommen lässt sich ebenso wenig testen, wie sich Demokratie, Rechtsstaat oder Menschenrechte testen lassen. Sie lassen sich nur üben, indem wir sie ausüben.“ Würden wir über unsere Mitmenschen denken wie über uns selbst, hätten wir das Grundeinkommen bereits eingeführt.
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