Panik wurde bzw. wird verbreitet. Manches wird übertrieben oder gilt es zu hinterfragen.
Vielleicht wartet der Eine oder Andere – nach unzähligen Nachrichten mit Bitten um erneute Eintragung in Newsletterformate – auf eine derartige Nachricht auch von GAIA. Vergeblich, weil wir Sicherheit seit je her ernst nehmen.
Wir sehen keinen wichtigen Grund, erneut um Zustimmung zu bitten. Jeder, der sich bisher für unsere Informationen interessierte, wurde ja bereits nur mit seiner ausdrücklichen Bestätigung in Adresslisten eingetragen. Und so wird es auch bleiben. Wir führen diesen Standard bereits seit 2016.
Was wir jedoch im Rahmen dieser Kampagne detaillierter darstellen, angepasst und überarbeitet haben, sind alfällige Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten. Wer es genau wissen will, dem empfehlen wir unsere Seite zum Datenschutz zu lesen. Wir haben dort Vorgangsweisen und Dienstleister aufgelistet und übermitteln auch klar, das wir Analysedienste (wie z.B. Google Analytics) nicht nutzen, vielmehr bewußt aussperren.
Im Zuge der DSGVO gibt es nun die Möglichkeit, einen “Export personenbezogener Daten” anzufordern.
Dieser wird auf Anfrage über die Kontaktseite auch ausgegeben.
Wie das im Detail funktioniert, haben wir im FAQ Bereich im Punkt “Was macht GAIA mit meinen persönlichen Daten?” mit ergänzt. Diese Funktion zu nutzen, steht natürlich jedem frei. Somit empfinden wir uns als gerüstet und legen unser Hauptaugenmerk wieder weiter auf die Tätigkeitsbereiche des Vereins und weniger auf die Administration.
Abschließend mag ich mit einem Satz, welcher uns heute erreichte:
Interessanterweise wird der Bereich nichtkommerzieller Information, der unter das Menschenrecht auf freie Informationsverbreitung nach Artikel 10 EMRK usw. fällt, im Rahmen der DSVGO Kampagnen nie thematisiert.